Norm
ABGB §1016Rechtssatz
Rechtsgeschäftliche Erklärungen von Beamten für den Bund sind nur insoweit verbindlich, als sie innerhalb des dem Beamten nach seinem Amte zukommenden Wirkungskreis und daher innerhalb der ihm amtlich eingeräumten Vertretungsmacht abgegeben worden sind. Zur Frage der Rückgabe eines gesetzwidrig von der Landesregierung an den behaupteten wahren Eigentümer ausgefolgten Vermögens (Geld und Bundesschuldverschreibungen). Zur Rückstellungspflicht in natura oder in einer Geldsumme.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0038284Dokumentnummer
JJR_19560307_OGH0002_0010OB00671_5500000_001