Norm
ASVG §336Rechtssatz
Bei nicht ausreichender Deckung (§ 12 Abs 1 Z 1 KraftfVerkG) ist der vorhandene Betrag auf mehrere Rückgriffsberechtigte nur dann im Verhältnis ihrer Leistungen aufzuteilen, wenn die Ansprüche gleichzeitig geltend gemacht werden. Wenn nur ein Rückgriffsberechtigter seinen Anspruch geltend macht, sind im Rahmen der kongruenten Deckung seine Ansprüche ohne Rücksicht auf andere Rückgriffsberechtigte - die ihre Ansprüche noch nicht geltend gemacht haben - zu befriedigen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0085416Dokumentnummer
JJR_19560321_OGH0002_0020OB00066_5600000_001