Norm
ABGB §91 BRechtssatz
Zur Entfernung eines großjährigen Kindes aus der Wohnung ist der Vater befugt, wenn er Hauptmieter der Wohnung ist und diese selbst bewohnt. Dazu ist der Vater aber nicht befugt, wenn er die eheliche Wohnung verlässt und dieser seiner Gattin zur Benutzung überlässt. Das Kind leitet nämlich nunmehr, da der Familienverband gelöst und die Wohnung seiner Mutter überlassen ist, seine Befugnis zum Wohnen von dieser ab (vgl weiters: SZ 10/206, MietSlg 4648; SZ 24/278).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0047090Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
22.07.2020