Norm
ABGB §843 CRechtssatz
Es macht keinen Unterschied, ob der Kläger das Teilungsurteil mit der Behauptung begehrt, dass der Beklagte sich mit ihm über die Zivilteilung geeinigt habe oder dass er die Aufhebung der Gemeinschaft bloß auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen zu fordern berechtigt sei. Art der Festlegung der Versteigerungsbedingnisse bei Aufhebung der Gemeinschaft durch gerichtliche Feilbietung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0004607Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.09.2012