Norm
DevG §22 Abs1Rechtssatz
Keine Verletzung von Vorschriften zwingenden Rechtes durch das Schiedsgericht, wenn es den Vertrag für gültig erklärt und nur eine nach dem DevG nichtige Nebenvereinbarung (die kein Essentiale des Vertrages darstellt) als unwirksam ausscheidet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0045106Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.02.2022