RS OGH 1956/3/28 2Ob147/56

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Veröffentlicht am 28.03.1956
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Norm

EheG §80

Rechtssatz

Es muß in jedem einzelnen Falle untersucht werden, ob die Parteien mit ihrer Vereinbarung im Sinne des § 80 EheG die Scheidung einer Ehe erzielen wollten, die nicht scheidungsreif war, oder ob sie durch die Vereinbarung nur die Scheidung erleichtern wollten. Bei der Beurteilung der Gültigkeit einer solchen Vereinbarung darf kein allzu strenger Maßstab angewendet werden.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 147/56
    Entscheidungstext OGH 28.03.1956 2 Ob 147/56
    Veröff: EvBl 1956/311 S 543 = RZ 1956,127

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0057504

Dokumentnummer

JJR_19560328_OGH0002_0020OB00147_5600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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