Norm
ABGB §1304 BIIaRechtssatz
Das Mitverschulden des Führers eines Lastkraftwagens wegen mangelhafter Sicherung gegen Abrollen beträgt fünfundsiebzig Prozent, während das Mitverschulden des Verletzten wegen ungeschickten Abspringens vom abrollenden Lastkraftwagen nur fünfundzwanzig Prozent beträgt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
%, LkwEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0026808Dokumentnummer
JJR_19560411_OGH0002_0020OB00217_5600000_002