Norm
EKHG §1 IIIBRechtssatz
Das Abstellen eines Kraftfahrzeuges auf einer Stelle der Straße, wohin es durch seine Maschinenkraft bewegt wurde, für eine von vornherein begrenzte, kurze Zeitspanne und die allenfalls dabei erforderliche Sicherung des Fahrzeuges gegen Abrollen gehört zum Betriebe dieses Fahrzeuges, der nicht etwa schon durch das Abschalten des Motors beendet wurde.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0058330Zuletzt aktualisiert am
09.12.2009