RS OGH 1956/4/11 2Ob217/56, 2Ob93/56, 2Ob35/58, 2Ob443/60, 8Ob308/71, 2Ob149/07m, 2Ob114/09t

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Veröffentlicht am 11.04.1956
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Norm

EKHG §1 IIIB
KraftfVerkG §7 IIA

Rechtssatz

Das Abstellen eines Kraftfahrzeuges auf einer Stelle der Straße, wohin es durch seine Maschinenkraft bewegt wurde, für eine von vornherein begrenzte, kurze Zeitspanne und die allenfalls dabei erforderliche Sicherung des Fahrzeuges gegen Abrollen gehört zum Betriebe dieses Fahrzeuges, der nicht etwa schon durch das Abschalten des Motors beendet wurde.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0058330

Zuletzt aktualisiert am

09.12.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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