Norm
EO §37 NRechtssatz
Die Exszindierungsklage ist abzuweisen, wenn vor Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz das Exekutionsverfahren eingestellt wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0001279Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.08.2013