Norm
ABGB §1009Rechtssatz
Keine Schadenersatzpflicht des Frächters, der im Auftrage eines Dritten Steine abzuholen hat und sie irrtümlicherweise bei einem anderen Erzeuger (Steinbruchbesitzer) als bei demjenigen, bei dem sie bestellt waren, abholt. Bote; falsus procurator; Stellvertreter?
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0025497Dokumentnummer
JJR_19560411_OGH0002_0010OB00770_5500000_001