Norm
EO §349 ERechtssatz
Es ist begrifflich ohne weiteres möglich, zunächst die Exekution auf Übergabe der Liegenschaft gemäß § 349 EO und, falls die Verpflichtung zur Räumung der Liegenschaft von den darauf befindlichen Objekten des Verpflichteten nicht erfüllt wird, nach Ablauf der hiefür vorgesehenen längeren Leistungsfrist zur Erwirkung der Räumung der Liegenschaft von den dem Verpflichteten gehörigen Objekten die Exekution gemäß § 353 EO zu führen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0004483Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
27.11.2012