Norm
KFG 1955 §57Rechtssatz
Die Überlassung eines Motorfahrzeuges an eine Person, die zur Lenkung des Fahrzeuges nicht berechtigt ist, begründet zwar eine Verwaltungsübertretung, vermag jedoch die Annahme einer Fahrlässigkeit im Sinne des § 335 StG dann nicht zu begründen, wenn der Täter gewußt hat oder wenigstens anzunehmen berechtigt gewesen ist, daß diese Person zur Lenkung des Fahrzeuges, wenn auch ohne Berechtigung, befähigt und auch sonst geeignet ist.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0065703Dokumentnummer
JJR_19560424_OGH0002_0050OS00217_5600000_001