Norm
ABGB §879 CIIo4Rechtssatz
Die Vereinbarung zwischen Unternehmer und Provisionsvertreter, wonach sich ersterer die Auslieferung der vom Provisionsvertreter getätigten Aufträge vorbehält (dh der aus der Tätigkeit des Provisionsvertreters entstehende Anspruch ist durch die nachfolgende tatsächliche Lieferung bedingt), ist zulässig.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Angestellte, Handelsvertreter, Vertreter, Belohnung, Vergütung, Wirksamkeit, Vorbehalt, Erfüllung, Begründung, Entgelt, Lohn, Gehalt, Agent, Fälligkeit, Bedingung, Sittenwidrigkeit, gute SittenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0028113Dokumentnummer
JJR_19560424_OGH0002_0040OB00014_5600000_001