Norm
UWG §1 C4Rechtssatz
Für die Frage des Wettbewerbes zwischen Gewerbetreibenden ist nicht erforderlich, dass ihre Geschäftsbetriebe in der Hauptsache übereinstimmen. Es genügt vielmehr eine teilweise Übereinstimmung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0077675Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
24.10.2017