Norm
4.DVEheG §24Rechtssatz
a) Urteile der Gerichte der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands in Ehesachen sind grundsätzlich auch in der Bundesrepublik und in West-Berlin beachtlich. Die Anerkennung kann ihnen nur ausnahmsweise dann versagt werden, wenn sie gröblich gegen den ordre public verstossen oder in dem Verfahren, das ihnen zugrunde liegt, rechtsstaatliche Verfahrensgrundsätze nicht angewandt worden sind.
b) § 24 der 4.DVEheG findet auf Urteile sowjetzonaler Gerichte auch keine entsprechende Anwendung.
Veröff: NJW 1956,1436
Schlagworte
*D*European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:1956:RS0103277Dokumentnummer
JJR_19560509_AUSL000_0040ZR00201_5500000_001