Norm
EO §42 Z4 I2Rechtssatz
Wird entsprechend dem Exekutionstitel schon in der Exekutionsbewilligung auf die Abhängigmachung des Vollzuges von der Erfüllung oder Sicherstellung der Zug - um Zug - Gegenleistung in der richtigen Form Bedacht genommen, so ist für die Aufschiebung der Exekution nach Z 4 kein Raum.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0001791Dokumentnummer
JJR_19560516_OGH0002_0010OB00254_5600000_001