Norm
EO §251 Z6Rechtssatz
Für die Anwendung dieser Gesetzesstelle macht es nichts aus, daß der Handwerker oder Kleingewerbebetreibende seine Subsistenzmittel nicht aus einem, sondern aus zwei oder mehreren Kleinbetrieben erhält, wenn diese nur nicht einzeln oder in ihrer Gesamtheit den Umfang eines mittleren Betriebes oder eines Großbetriebes erreichen (Schallplattenstudio oder Wäscheerzeugung).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0003523Dokumentnummer
JJR_19560516_OGH0002_0070OB00247_5600000_001