RS OGH 1956/5/16 7Ob174/56

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.05.1956
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Norm

ABGB §297 B
ABGB §362

Rechtssatz

Das Bauen in den Luftraum des Nachbarn hinein kann als Eingriff in die Eigentumssphäre abgewehrt werden und es kann die Beseitigung des Bauwerkes begehrt werden, soferne nicht infolge der Geringfügigkeit der Beeinträchtigung und des mangelnden Interesse des Eigentümers an der Entfernung des Bauwerkes das Klagerecht zu versagen wäre ( Errichtung eines Balkons ).

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 174/56
    Entscheidungstext OGH 16.05.1956 7 Ob 174/56
    JBl 1957,214 = ImmZ 1957,145

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0009922

Dokumentnummer

JJR_19560516_OGH0002_0070OB00174_5600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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