Norm
ABGB §297 BRechtssatz
Das Bauen in den Luftraum des Nachbarn hinein kann als Eingriff in die Eigentumssphäre abgewehrt werden und es kann die Beseitigung des Bauwerkes begehrt werden, soferne nicht infolge der Geringfügigkeit der Beeinträchtigung und des mangelnden Interesse des Eigentümers an der Entfernung des Bauwerkes das Klagerecht zu versagen wäre ( Errichtung eines Balkons ).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0009922Dokumentnummer
JJR_19560516_OGH0002_0070OB00174_5600000_001