Norm
StGB §43Rechtssatz
Anwendung des Gesetzes über die bedingte Verurteilung im Hinblick darauf, daß der Täter selbst bei dem von ihm verschuldeten Verkehrsunfall schwer verletzt wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0091666Dokumentnummer
JJR_19560530_OGH0002_0050OS00569_5600000_001