Norm
StVO §73Rechtssatz
Die straßenpolizeilichen Vorschriften über die Beleuchtung eines Fahrzeuges mit Tierbespannung fordern eine Beleuchtung, die von den von rückwärts herankommenden und nicht bloß von den bereits im Überholen begriffenen Fahrzeugen leicht wahrgenommen werden kann.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0075473Dokumentnummer
JJR_19560601_OGH0002_0050OS00377_5600000_003