Norm
StVO §14 Abs1Rechtssatz
Die Betätigung des Fahrtrichtungsanzeigers enthebt den Führer nicht, sich beim Umkehren zu vergewissern, daß hiedurch kein von rückwärts kommender Verkehrsteilnehmer gefährdet wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0073981Dokumentnummer
JJR_19560601_OGH0002_0050OS00392_5600000_001