Norm
EO §3 IIIARechtssatz
Alle den Anspruch berührenden Tatumstände, die aus dem Exekutionstitel und den vorliegenden Urkunden nicht mit Sicherheit hervorgehen, sind nicht zu beachten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0000033Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
27.10.2011