Norm
ABGB §1295 IId3Rechtssatz
Die Streupflicht, die nach dem Gesetze (§ 83 StPolO) den Hauseigentümer hinsichtlich der öffentlichen Wege trifft, kann nicht analog auf einen Hofraum, der von Betriebsstätten umschlossen ist, ausgedehnt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0023322Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.09.2012