Norm
ZPO §237 Abs4Rechtssatz
Wenn zwischen den Streitteilen zuerst eine actio confessoria anhängig war, die aber von den Klägern unter Verzicht auf den Anspruch zurückgezogen wurde, so muß die daraufhin von den damaligen Beklagten angestrengte actio negatoria Erfolg haben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0039766Dokumentnummer
JJR_19560606_OGH0002_0020OB00221_5600000_001