RS OGH 1956/6/13 7Ob233/56

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Veröffentlicht am 13.06.1956
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Norm

ABGB §1175 E
ABGB §1215

Rechtssatz

Vermögensrechtliche Auseinandersetzung zwischen zwei Lebensgefährten nach Auflösung der Lebensgemeinschaft, wenn ein gemeinsames Gasthaus betrieben wurde und der Mann dazu auch seine Pension zur Verfügung stellte. Faktische Ausschaltung eines Teiles von der Geschäftsführung.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 233/56
    Entscheidungstext OGH 13.06.1956 7 Ob 233/56

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0025855

Dokumentnummer

JJR_19560613_OGH0002_0070OB00233_5600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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