Norm
ABGB §1175 ERechtssatz
Vermögensrechtliche Auseinandersetzung zwischen zwei Lebensgefährten nach Auflösung der Lebensgemeinschaft, wenn ein gemeinsames Gasthaus betrieben wurde und der Mann dazu auch seine Pension zur Verfügung stellte. Faktische Ausschaltung eines Teiles von der Geschäftsführung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0025855Dokumentnummer
JJR_19560613_OGH0002_0070OB00233_5600000_001