RS OGH 1956/6/13 7Ob294/56, 2Ob67/88, 4Ob308/97s, 6Ob353/04m

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Veröffentlicht am 13.06.1956
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Norm

ABGB §1497 II

Rechtssatz

Ein die Verjährung unterbrechendes Anerkenntnis kann nur aus dem Verhalten des Schuldners gegenüber dem Gläubiger, nicht aber aus seinem Verhalten gegenüber dritten Personen erschlossen werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0034494

Dokumentnummer

JJR_19560613_OGH0002_0070OB00294_5600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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