Norm
ABGB §879 BIRechtssatz
Eine Zession, die nur zu dem Zwecke erfolgte, dass der Zedent Zeugenstellung erlangt und nicht das Prozessrisiko (es wurde einer vermögenslosen Partei zediert!) trägt, widerspricht den guten Sitten und ist wirkungslos.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0016540Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
02.03.2020