RS OGH 1956/6/20 2Ob296/56, 8Ob281/98a, 8Ob280/98d

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Veröffentlicht am 20.06.1956
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Norm

GmbHG §15

Rechtssatz

Auch auf die gelegentlich der Errichtung der wirksam gewordenen Gesellschaft in den Gesellschaftsvertrag aufgenommenen Vereinbarungen über die Bestellung der Geschäftsführer hat § 15 Abs 1 GmbHG zur Anwendung zu kommen. Durch den Beschluß der Gesellschafter wird nur die Vertretungsmacht erteilt, während das innere Verhältnis der Gesellschaft zum Geschäftsführer durch Vertrag begründet wird (Kornfeld - Scheu, Kommentar S 24).

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 296/56
    Entscheidungstext OGH 20.06.1956 2 Ob 296/56
  • 8 Ob 281/98a
    Entscheidungstext OGH 27.05.1999 8 Ob 281/98a
    nur: Durch den Beschluß der Gesellschafter wird nur die Vertretungsmacht erteilt, während das innere Verhältnis der Gesellschaft zum Geschäftsführer durch Vertrag begründet wird. (T1); Veröff: SZ 72/94
  • 8 Ob 280/98d
    Entscheidungstext OGH 07.06.1999 8 Ob 280/98d
    nur T1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0059829

Dokumentnummer

JJR_19560620_OGH0002_0020OB00296_5600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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