Norm
ABGB §613Rechtssatz
Die Eintragung hinsichtlich der fideikommissarischen Substitution schließt nicht nur eine Verpfändung, sondern auch die Begründung eines exekutiven Pfandrechtes aus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0012556Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.09.2013