Norm
AngG §1 IdRechtssatz
Der Leiter eines Auslieferungslagers, der Anspruch auf Fixum und Provision hat, an feste Arbeitszeiten gebunden ist und die Weisungen des Dienstgebers zu beachten hat, ist Angestellter, auch wenn er von der Steuerbehörde als selbständiger Unternehmer behandelt wird.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Einordnung, Eingliederung, Steuerrecht, wirtschaftliche, Abhängigkeit, ExpeditEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0027978Dokumentnummer
JJR_19560703_OGH0002_0040OB00055_5600000_002