Norm
ASVG §333 Abs4Rechtssatz
Die für das "Arbeiterleihverhältnis" entwickelten Grundsätze sind nicht anzuwenden wenn selbständige Unternehmer bei der Erfüllung von Vertragspflichten, die ihnen Dritten gegenüber obliegen, miteinander in Berührung kommen und die Arbeiter des einen nicht in den Betrieb des anderen Unternehmers eingegliedert werden.
Veröff: VersR 1956,25 = RSp 552
Schlagworte
*D*European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:1956:RS0104091Dokumentnummer
JJR_19560704_AUSL000_0060ZR00117_5500000_001