Norm
ABGB §1162 IAcRechtssatz
Die Weigerung, unzulässige Überstunden zu leisten, stellt auch dann keinen Entlassungsgrund dar, wenn sie rechtsirrtümlich begründet wird.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Angestellte, beharrliche Dienstverweigerung, Arbeitsverweigerung, Verweigerung, wichtiger Grund, Entlassungsgrund, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Dienstleistung, Arbeitsleistung, Rechtsirrtum, Irrtum, Schwierigkeiten, PflichtenvernachlässigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0029856Dokumentnummer
JJR_19560710_OGH0002_0040OB00041_5600000_001