Norm
ZPO §266 AII2Rechtssatz
Antrag auf Anfrage an die Zentralstelle für Meterologie über die Witterungsverhältnisse zur Unfallszeit und am Unfallsort dient nicht dem Nachweis einer tatsächlichen Behauptung, sondern der Erkundung eines als unbekannt hingestellten Umstandes und ist daher unzulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0039898Dokumentnummer
JJR_19560711_OGH0002_0020OB00250_5600000_001