Norm
ABGB §923Rechtssatz
Es handelt sich um eine zusätzliche obligatorische Verpflichtung, deren Nichterfüllung keinen Gewährleistungsanspruch, wohl aber einen Schadenersatzanspruch begründet, wenn sich der Verkäufer eines Hauses dem Käufer gegenüber ganz allgemein verpflichtet, den gesamten ersten Stock des Hauses freizumachen. Keine Verpflichtung, dem Mieter des ersten Stockes eine Ersatzwohnung anzubieten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0024037Dokumentnummer
JJR_19560713_OGH0002_0070OB00306_5500000_001