Norm
StPO §345 Abs1 Z9Rechtssatz
Widersprechend ist der Wahrspruch, wenn er Tatsachen feststellt, die nach den Gesetzen logischen Denkens einander ausschließen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0101003Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
01.02.2022