RS OGH 1956/8/29 3Ob412/56

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Veröffentlicht am 29.08.1956
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Norm

EO §251 Z6

Rechtssatz

Die Anzahl der Gewerbeberichtigungen ist für die Qualifikation als Kleingewerbe irrelevant; ebenso die Berechtigung für den Großhandel. Die Verwendung eines Last- und eines Personenkraftwagens im Betriebe des Verpflichteten läßt sich nicht zwingend auf einen Mittel- oder Großbetrieb schließen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0003626

Dokumentnummer

JJR_19560829_OGH0002_0030OB00412_5600000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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