Norm
EO §251 Z6Rechtssatz
Die Anzahl der Gewerbeberichtigungen ist für die Qualifikation als Kleingewerbe irrelevant; ebenso die Berechtigung für den Großhandel. Die Verwendung eines Last- und eines Personenkraftwagens im Betriebe des Verpflichteten läßt sich nicht zwingend auf einen Mittel- oder Großbetrieb schließen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0003626Dokumentnummer
JJR_19560829_OGH0002_0030OB00412_5600000_002