Norm
ABGB §156 CaRechtssatz
Die unrichtige standesamtliche Eintragung, daß ein während des aufrechten Bestandes der Ehe geborenes Kind kein eheliches Kind des Ehemannes der Kindesmutter sei, stellt dann, wenn der Ehemann vom Jugendamt über die Notwendigkeit der fristgerechten Bestreitung der Ehelichkeit belehrt wurde, keinen unabwendbaren Zufall dar, durch den er an der Bestreitungsklage gehindert war.
RG vom 09.07.1941, VIII 68; Veröff: 1941/253
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0048177Dokumentnummer
JJR_19560905_OGH0002_0010OB00263_5600000_001