RS OGH 1956/9/12 2Ob348/56

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.09.1956
beobachten
merken

Norm

UrhG §1
ZPO §228 B8

Rechtssatz

Das Begehren auf Feststellung des "ausschließlichen geistigen Eigentums" der Klägerin an dem von "ihr entwickelten" Legierungsverfahrens, ist nicht ein Begehren auf Feststellung eines bestehenden Rechtsverhältnisses oder Rechtes im Sinne des § 228 ZPO, sondern ein im Sinne dieser Gesetzesstelle unzulässiges Begehren auf Feststellung einer Tatsache.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 348/56
    Entscheidungstext OGH 12.09.1956 2 Ob 348/56

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0038887

Dokumentnummer

JJR_19560912_OGH0002_0020OB00348_5600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten