Norm
NWG §4 Abs3Rechtssatz
Bei der Bestimmung des § 4 Abs 3 des NWG kann es nicht auf die Größe des bei einem Wohnhaus befindlichen Gartens ankommen (entgegen 1 Ob 284/50). Diese Bestimmung ist auch auf gewerblich genützte Gärten anzuwenden. Berücksichtigung eines Konkurrenzverhältnisses zwischen Antragsteller und Antragsgegner (Gärtnereien).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0071235Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
17.12.2019