Norm
ZPO §393 Abs3Rechtssatz
Wenn das Verfahren auf den Grund des Anspruches eingeschränkt wurde, kann das Berufungsgericht nicht in Stattgebung der Berufung das abweisliche (Zwischenurteil) Ersturteil dahin abändern, daß dem ziffernmäßig bestimmten Klagebegehren Folge gegeben werde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0040964Dokumentnummer
JJR_19560926_OGH0002_0010OB00479_5600000_002