Norm
EO §36 Z1 AaRechtssatz
Verbot an den Verpflichteten, seine Erzeugnisse im Detailhandel abzusetzen. Wenn der Verpflichtete es zuläßt, daß seine Gattin in den bisherigen Verkaufräumen durch sein Personal in der gewohnten Weise Fabrikserzeugnisse an Privatpersonen, insbesondere Landwirte, verkaufte, liegt darin eine offenkundige Umgehung des Verbotes.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0000805Dokumentnummer
JJR_19561003_OGH0002_0010OB00523_5600000_001