- 7 Ob 423/56
Entscheidungstext OGH 10.10.1956 7 Ob 423/56
- 3 Ob 626/56
Entscheidungstext OGH 02.01.1957 3 Ob 626/56
Beisatz: Der Hauseigentümer, der den Bestandgegenstand ein zweites Mal vermietet, kann der Leistungsklage des ersten Mieters die Einrede der Unmöglichkeit der Leistung nicht entgegensetzen. (T1)
- 3 Ob 205/57
Beis wie T1; Spruchrepertorium Nr. 48 Veröff: SZ 30/33 = EvBl 1957/315 S 490 = JBl 1957,559 = ImmZ 1958,12
- 6 Ob 179/61
Entscheidungstext OGH 03.05.1961 6 Ob 179/61
Beisatz: Die Stattgebung des Begehrens auf Vertragszuhaltung zieht notwendig die Abweisung des auf Schadenersatz ereichteten Begehrens nach sich. (T2)
- 6 Ob 385/61
Entscheidungstext OGH 18.10.1961 6 Ob 385/61
Beis wie T1; Beisatz: Klage auf Verschaffung einer Zufahrtsmöglichkeit, nachdem der heizu Verpflichtete das Grundstück veräußert hat, über das die Zufahrtsmöglichkeit zu schaffen vertraglich übernommen hat. (T3)
- 6 Ob 387/61
Entscheidungstext OGH 06.12.1961 6 Ob 387/61
Beis wie T1; Beisatz: Der Hauseigentümer, der nach Rechtskraft des Zuweisungsbescheides gem. dem NeuVG die Wohnung im Wege der Einräumung eines Wohnungseingentumsrechtes an seine Tochter übergeben hat, kann sich dem Zugewiesenen gegenüber nicht auf die Unmöglichkeit der Leistung berufen. (T4)
- 6 Ob 252/63
Entscheidungstext OGH 30.10.1963 6 Ob 252/63
Beisatz: Klage gegen Erben des zur Übergabe einer Liegenschaft Verpflichteten, der Liegenschaft im Erbteilsübereinkommen einem Miterben überließ und sich auf dieser Liegenschaft neben der Dienstbarkeit des Nutzungsrechtes und der Wohnung und neben der Reallast der Leistung des Unterhaltes auch ein Veräußerungs- und Belastungsverbot zu seinen Gunsten einräumen ließ. (T5)
- 8 Ob 296/64
Entscheidungstext OGH 20.10.1964 8 Ob 296/64
Beis wie T1
- 1 Ob 18/66
Entscheidungstext OGH 10.02.1966 1 Ob 18/66
Beis wie T1
- 7 Ob 186/67
Entscheidungstext OGH 18.10.1967 7 Ob 186/67
Veröff: MietSlg 19060
- 6 Ob 98/68
Entscheidungstext OGH 15.05.1968 6 Ob 98/68
Beis wie T1; Beisatz: Dies gilt auch, wenn der zweite Mieter gemäß dem NeuvermietungsG zugewiesen wurde. (T6)
- 5 Ob 131/69
Entscheidungstext OGH 09.07.1969 5 Ob 131/69
Beis wie T1
- 4 Ob 579/69
Entscheidungstext OGH 11.11.1969 4 Ob 579/69
Beis wie T1; Beisatz: Gilt auch für eine Feststellungsklage des ersten Mieters. (T7) Veröff: MietSlg 21523 ( 60 ), 21807 ( 60 )
- 1 Ob 42/71
Entscheidungstext OGH 25.02.1971 1 Ob 42/71
Ähnlich; Beisatz: Ausübung eines Wiederkaufsrechtes trotz vertragswidriger Vermietung des verkauften Eigentumslokals. (T8) Veröff: EvBl 1971/319 S 603 = JBl 1971,620 = NZ 1973,40 = MietSlg 23097
- 6 Ob 137/71
Entscheidungstext OGH 11.06.1971 6 Ob 137/71
Beis wie T1; Veröff: MietSlg 23123
- 1 Ob 8/72
Entscheidungstext OGH 16.02.1972 1 Ob 8/72
Beis wie T1; Beisatz: Keine Einrede der Unmöglichkeit bei wiederrechtlicher Weitervermietung durch einen Miteingentümer bzw Wohnungsberechtigten. (T9) Veröff: MietSlg 24094
- 1 Ob 180/72
Entscheidungstext OGH 04.10.1972 1 Ob 180/72
Beis wie T1; Beisatz: Wohnungseigentum (T19) Veröff: MietSlg 24209
- 1 Ob 273/72
Entscheidungstext OGH 07.03.1973 1 Ob 273/72
Beis wie T1; Veröff: MietSlg 25077
- 4 Ob 508/74
Entscheidungstext OGH 19.02.1974 4 Ob 508/74
Beis wie T1; Veröff: MietSlg 26077
- 7 Ob 577/87
nur: T1; Beisatz: Auch dann nicht, wenn feststünde, daß der zweite Mieter nicht gewillt ist, auf seine Mietrechte zu verzichten, soferne die Möglichkeit und Zumutbarkeit des Wiedererwerbs besteht. (T11)
- 3 Ob 576/90
Beis wie T1; Veröff: RZ 1991/41 S 141
- 8 Ob 640/92
Vgl aber; Beisatz: Die Verurteilung zur Leistung hat nur dann zu erfolgen, wenn noch eine ernstzunehmende, irgendwie ins Gewicht fallende Chance besteht, daß die Leistung wenigstens später erbracht werden können. Steht dagegen nach der Beurteilung des Verkehrs mit Sicherheit oder mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit fest, daß die Leistung auch im Zukunft nicht mehr wird erbracht werden können, so ist nicht auf Leistung zu verurteilen. Verweigert ein Dritter, dessen Mitwirkung zur Erbringung der Leistung erforderlich ist, diese ernstlich und endgültig, so darf nicht zur Primärleistung verurteilt werden, sofern nicht trotzdem die Möglichkeit und Zumutbarkeit des Wiedererwerbs besteht. (T12)
- 3 Ob 549/95
Vgl auch; Beis wie T1