Norm
ABGB §1170aRechtssatz
Für einen Kostenvoranschlag ist die Zergliederung der mutmaßlichen Kosten bei ausführlicher Berechnung der einzelnen Ansätze nach Arbeit, Material usw wesentlich. Die Erklärung des Unternehmers, die Arbeiten können nicht höher als ein bestimmter Betrag sein, stellt kein Limit dar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0021977Dokumentnummer
JJR_19561010_OGH0002_0030OB00493_5600000_001