- 7 Ob 501/56
Entscheidungstext OGH 10.10.1956 7 Ob 501/56
- 7 Ob 384/57
Entscheidungstext OGH 04.09.1957 7 Ob 384/57
Ähnlich
- 7 Ob 104/55
Entscheidungstext OGH 09.03.1955 7 Ob 104/55
Ähnlich; Beisatz: Fünfzehn Monate altes Kind. (T1)
- 8 Ob 266/66
Entscheidungstext OGH 04.10.1966 8 Ob 266/66
Vgl; Beisatz: Dreijähriges, französisch - sprachig erzogenes Kind soll (noch) nicht auf einen Monat pro Jahr zum (deutschsprechenden) Vater. (T2)
- 1 Ob 282/67
Entscheidungstext OGH 25.01.1968 1 Ob 282/67
Auch; Beisatz: Sechzehn Monate alter Bub. (T3)
- 1 Ob 41/69
Entscheidungstext OGH 20.02.1969 1 Ob 41/69
Beisatz: Zwei Jahre alter Bub. (T4)
- 8 Ob 36/69
Entscheidungstext OGH 25.02.1969 8 Ob 36/69
Beisatz: Hier: Dreijähriger Knabe; einwöchiger Aufenthalt (mit 1/2 tägiger Zureise) 2 x im Jahr beim Vater (Saisonmusiker) unzumutbar, 1/2 tägiges Besuchsrecht jedem zweiten Sonntag angemessen. (T5)
- 7 Ob 664/76
Entscheidungstext OGH 14.10.1976 7 Ob 664/76
Auch; Beisatz: Bei sechsjährigem Kind ist die Einräumung eines zweimaligen Besuchsrechtes monatlich erforderlich. (T6)
- 4 Ob 564/82
Entscheidungstext OGH 12.10.1982 4 Ob 564/82
Ähnlich; Beis wie T6
- 4 Ob 521/83
Entscheidungstext OGH 22.02.1983 4 Ob 521/83
Ähnlich; Beisatz: Kinder in zartem Alter sollen den Belastungen eines zwei Tage umfassenden Wochenendbesuches grundsätzlich nicht ausgesetzt werden. Ob die Mutter über mehr oder weniger Freizeit verfügt als der Vater, ist für die Dauer dessen Besuchsrechtes ohne Bedeutung. (T7)
- 3 Ob 572/85
Ähnlich; Beisatz: Im allgemeinen sollen bei Kleinkindern die Besuche tunlichst ohne Übernachtungen beim anderen Elternteil stattfinden, weil solche Übernachtungen zur Beunruhigung des Kindes führen können. Ein Kind im Alter zwischen drei und sechs Jahren kann aber bei gutem Kontakt mit dem zu besuchenden Elternteil, bei ausreichender Nächtigungsmöglichkeit und gesicherter Aufsicht durchaus auch über ein Wochenende beim anderen Elternteil bleiben. (T8)
- 7 Ob 628/86
Beisatz: Bei einem Kind im Alter von fast fünf Jahren bestehen grundsätzlich auch keine Bedenken gegen eine Übernachtung bei dem Besuchsberechtigten. (T9)
- 7 Ob 593/87
Beis wie T9; Beis wie T8 nur: Ein Kind im Alter zwischen drei und sechs Jahren kann aber bei gutem Kontakt mit dem zu besuchenden Elternteil, bei ausreichender Nächtigungsmöglichkeit und gesicherter Aufsicht durchaus auch über ein Wochenende beim anderen Elternteil bleiben. (T10)
- 5 Ob 243/02z
Ähnlich; Beisatz: Im Allgemeinen sind bei Kleinkindern häufigere, jedoch kürzere Kontakte zu bevorzugen, weil schon oftmals Abstände von zwei Wochen zwischen den Besuchen zu einer Entfremdung führen, welchem Umstand besondere Bedeutung zuerkannt werden muss, wenn beide leiblichen Eltern das Kind nicht in Pflege und Erziehung haben. (T11)
- 9 Ob 69/04v
Ähnlich; Beisatz: Die Nichtzuerkennung eines Besuchsrechtes mit Übernachtung und eines Ferienbesuchsrechtes zur im Vorschulalter befindlichen Tochter des Revisionsrekurswerbers steht in vertretbarer Übereinstimmung mit der Rechtsprechung. (T12)
- 7 Ob 146/04b
Vgl auch
- 6 Ob 108/05h
Vgl; Beis wie T11
- 2 Ob 71/10w
Vgl; Vgl Beis wie T11 nur: Im Allgemeinen sind bei Kleinkindern häufigere, jedoch kürzere Kontakte zu bevorzugen, weil schon oftmals Abstände von zwei Wochen zwischen den Besuchen zu einer Entfremdung führen. (T13)
- 6 Ob 182/16g
Entscheidungstext OGH 29.11.2016 6 Ob 182/16g
Vgl; Beis wie T11
- 4 Ob 122/21a
Vgl; Beis wie T11