Norm
ABGB §1438Rechtssatz
Aufrechnungseinwendungen sind im Oppositionsweg grundsätzlich zulässig; hiebei spielt es keine Rolle, in welchem Verfahren über die Aufrechnungseinwendung entschieden wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0000765Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.09.2021