Norm
ZPO §502 Abs2 Ca4Rechtssatz
Zum Judikat 60 neu: Die Frage, ob der Unterhaltsverpflichtete zu einer Unterhaltsleistung herangezogen werden kann, bleibt auch dann eine Bemessungsfrage, wenn ihre Verneinung davon abhängt, daß ein Dritter den Unterhalt ohne Absicht auf Entgelt bestreitet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0042724Dokumentnummer
JJR_19561017_OGH0002_0070OB00531_5600000_001