Norm
ABGB §1012Rechtssatz
Die vom Machtgeber bezahlten Kosten des Prozeßgegners können, wenn der Machtgeber durch eine Pflichtenverletzung seines Machthabers im Prozesse sachfällig geworden ist, den Gegenstand eines Schadenersatzanspruch bilden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0025136Dokumentnummer
JJR_19561017_OGH0002_0070OB00472_5600000_003