RS OGH 1956/10/17 1Ob547/56

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.10.1956
beobachten
merken

Norm

ABGB §1098 Ib
dRGBl I S 1671
KSchAusfV 05.09.1939 §3
ZPO §482

Rechtssatz

Der Vermieter kann, wenn ein Verfahren beim BG zur Genehmigung der Untervermietung nicht eingeleitet wurde, das vertragliche Verbot der Untervermietung ohne Einschränkung geltend machen, da es allein Sache des Mieters ist, sich um die Feststellung der Zulässigkeit der Untervermietung zu kümmern. Wurde ein solcher Antrag erst nach Fällung des Urteiles erster Instanz gestellt, kann dieser Umstand als Neuerung nicht berücksichtigt werden.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 547/56
    Entscheidungstext OGH 17.10.1956 1 Ob 547/56

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0038224

Dokumentnummer

JJR_19561017_OGH0002_0010OB00547_5600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten