Norm
ABGB §1330 Abs2 BIVRechtssatz
Was unter Widerruf zu verstehen ist, ist im Gesetze nicht gesagt. Nach dem Sprachgebrauch bedeutet Widerruf nichts anderes als die Zurücknahme einer Behauptung als unwahr.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0031908Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
22.03.2022