RS OGH 1956/10/27 IVZR110/56

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Veröffentlicht am 27.10.1956
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Norm

HGB §128
KO §110

Rechtssatz

Die Gesellschafter einer OHG können während des Konkursverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft auf Feststellung des Nichtbestehens einer Gesellschaftsverbindlichkeit gegen einen Gesellschaftsgläubiger klagen, dessen im Gesellschaftskonkurs angemeldete Forderung sie bestritten haben.

Veröff: NJW 1957,144

Schlagworte

*D*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:1956:RS0103460

Dokumentnummer

JJR_19561027_AUSL000_0040ZR00110_5600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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